Haftungsausschluss

BROCOM agiert ausschließlich im Auftrag beider Transaktionsparteien, den M&A Tradern, und auf Basis jeweils individueller Vereinbarungen mit den Parteien.
Diese Vereinbarungen sind die Projekt-Transaktionsvereinbarung (PTV) und die Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) samt den Geschäftsbedingungen für Käufer (KGB).

Sämtliche Informationen, die BROCOM im Zuge von Transaktionsprojekten an Unternehmens-Anbieter/-Verkäufer und Unternehmens-Nachfragende/-Käufer/-Nachfolger/-Investoren inklusive deren Interessensvertreter übermittelt, wurden entweder von der jeweils anderen Transaktionspartei an BROCOM übermittelt oder von dieser in Auftrag gegeben.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen und Unterlagen, die von Kunden zur Verfügung gestellt werden, werden seitens BROCOM nach den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auf Plausibilität geprüft, können aber nicht garantiert werden. Es obliegt jeder Transaktionspartei, sich über die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei eine eigene Meinung zu bilden und nach Bedarf geeignete Interessensvertreter, z. B. Steuerberater und/oder Rechtsanwälte, beizuziehen.

Übernimmt BROCOM im Zuge von Transaktionsprojekten die Erstellung von Informationen und Unterlagen im Kundenauftrag, so haftet BROCOM dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (d. h. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von BROCOM beigezogene Dritte, z. B. deren M&A Beiräte für Steuer und Recht, zurückgehen.